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Integrationskurs
Kernstück des neuen Zuwanderungsgesetzes
| [1]: |
Themengebiete
im Sprachkurs: zur Person / soziale Kontakte - Wohnen - Einkaufen /
Handel / Konsum - Essen und Trinken - Orte - menschlicher Körper /
Gesundheit - Alltag - Dienstleistungen / Ämter / Behörden - Arbeit und
Beruf - Erziehung / Ausbildung / Lernen - Verkehr - Freizeit - Natur
und Umwelt |
| [2]: |
Zusätzliche
Themen im Aufbausprachkurs: Medien - Moderne Informationstechniken -
Gesellschaft / Staat / Internationale Organisationen - Beziehungen zu
anderen Menschen, Kulturen und Weltanschauungen |
| [3]: |
Themengebiete:
Rechtsordnung (Staatsaufbau, Wahlrecht, Länder und Kommunen,
Rechtsstaat, Sozialstaatsprinzip, Grundrechte, Pflichten der Einwohner)
- Geschichte (Entstehung und Entwicklung der Bundesrepublik
Deutschland) - Kultur (Menschenbild, Zeitverständnis,
Regelorientierung, religiöse Vielfalt) |
| [4]: |
Sprachprüfung, Zertifikat Deutsch (Niveau B1 des GER) - Test zum Orientierungskurs |
Ziel des Kurses
ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten im
Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit. Dies soll
erreicht werden durch |
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Vermittlung
von ausreichenden Kenntnissen der dt. Sprache bis zum angestrebten
Niveau einer selbstständigen Sprachverwendung (Niveau B1),
-
Vermittlung von Wissen zur Alltagsorientierung,
-
Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.
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Berechtigte und verpflichtete Teilnehmer
Berechtigt sind: |
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alle Spätaussiedler und neu zuwandernde Ausländer mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus,
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Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben, sowie Unionsbürger (im Rahmen verfügbarer Kursplätze)
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Verpflichtet zur Teilnahme sind: |
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berechtigte Ausländer, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können,
-
Ausländer,
die von der Ausländerbehörde aufgefordert werden und Leistungen nach
SGB II beziehen oder in besonderer Weise integrationsbedürftig sind.
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Spezielle Zielgruppenkurse (bei Bedarf): |
Erste Anlaufstelle für neu zuwandernde Migranten ist die Ausländerbehörde des vorhergesehenen Wohnortes (bzw. die Erstaufnahmestelle in Friedland für ankommende Spätaussiedler): |
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Feststellung der Berechtigung bzw. der Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs
-
Aushändigung von Informationen zum Integrationskurs und einer Liste mit zugelassenen Sprachkursträgern in der Region.
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Einstufungstest
Berechtigte Teilnehmer, die bereits über Sprachkenntnisse verfügen,
legen einen Einstufungstest ab, der das je nach Sprachkenntnissen
geeignete Modul für den Einstieg in den Kurs feststellt. |
Ziel der Sprachkurse
ist das Erreichen des Niveua B1 nach dem gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen (GER).
Auf der Grundlage von Empfehlungen des Europarates zur Förderung der
Mehrsprachigkeit definiert der GER sechs Sprachniveaus für das
Sprachlernen:
A1/A2 Elementare Sprachverwendung
B1/B2 Selbstständige Sprachverwendung
C1/C2 Kompetente Sprachverwendung
Das Lehr- und Lernprogramm der Integrationskurse ist auf dieses System
abgestimmt. die abschließende Sprachprüfung ist für die Prüfung Zertifikat Deutsch (ZD). |
Das politische Ziel: Die soziale und berufliche Integration der Zuwanderer |
Aufgaben des Bundesamtes
Neben
anderen Aufgaben obliegt dem Bundesamt als der zentralen
Migrationsbehörden Deutschland der Aufgabenbereich der Integration von
Zuwanderern sowie die Steuerung und Ausgestaltung eines bundesweiten
Integrationsprogramms. Das Bundesamt bündelt die vielfältigen
Aktivitäten zur sprachlichen, gesellschaftlichen und sozialen
Integration der Migranten: durch die Zusammenarbeit mit großen
Kooperationspartnern, aber auch mit kleinen Einrichtungen und
Initiativen, durch die finanzielle Förderung von Integrationskursen und
von Projekten, durch die Entwicklung eines Integrationsprogramms. Das
Bundesamt entwickelt zusammen mit Wissenschaft und Praxis neue Konzepte
der Integration und bietet eine breite Informationsplattform zu allen
Fragen der Integration von Zuwanderern. |  |
Teilnehmerzahlen
Deutschland
verzeichnete laut Statistischem Bundesamt zuletzt jährlich über 800.000
Zuzüge (darunter 650.000 Ausländer) und über 600.000 Fortzüge (darunter
500.000 Ausländer). Als Teilnehmer an den Integrationskursenkommt nur
ein Teil der Zuwanderer in Betracht. Die vorläufigen Planzahlen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 2005: 98.000 Neuzuwanderer
40.000 Spätaussiedler
56.000 Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben |
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Integrationskurs für Eltern / Frauen
Alphabetisierungskurs
für
Spätaussiedler/innen, Migranten und ausländischen Mitbürgern
Ziele: |
- ausreichende Sprachkenntnisse
- gesellschaftliche Orientierung
- Lesen und Schreiben lernen
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(630 Unterrichtseinheiten)
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Hinweis:
Natürlich können Sie auch Deutschunterricht (DaF) bei uns buchen. Jeden
Dienstag Nachmittag in der kleinen dän. Schule, Hedigenwaii 3
Termine und Preise auf Anfrage!
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